Lehre uns bedenken, dass wir sterbenmüssen, auf dass wir klug werden“ Psalm 90, 12
Warum vererben?
Viele Menschen ohne enge Verwandte fragen sich oft, wem sie ihr Vermögen vermachen sollen. Eine gute Möglichkeit ist, einen Teil oder den gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation z.B. einer Kirchengemeinde oder kirchlichen Einrichtung zu widmen.
Möglichkeiten der Nachlassregelung im Überblick
- Testament
- Handschriftliches Testament: Vollständig selbst verfasst, mit Datum und Unterschrift. Es muss eigenhändig geschrieben werden und kann zu Hause oder beim Nachlassgericht aufbewahrt werden.
- Notarielles Testament: In Anwesenheit eines Notars erstellt. Sicherer in der Auffindbarkeit, aber Notarkosten können anfallen.
- Erbvertrag
- Unwiderrufliche Festlegung des Vermögensverzichts zugunsten einer Organisation. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Erben möglich.
- Schenkung
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten, z.B. ein Sparbuch oder Haus. Schenkungen können dauerhaft widerrufbar sein.
- Erbeinsetzung/Vermächtnis
- Eine Organisation als Erben benennen oder Vermögenswerte, wie Geld oder Immobilien, als Vermächtnis festlegen.
- Stiftung
- Geld in eine eigene oder bestehende Stiftung einbringen. Zustiftungen erhöhen das Kapital der Stiftung, um langfristige Projekte zu unterstützen.
Wichtige Hinweise
- Pflichtteil: Bei Testamenten müssen die Pflichtteilansprüche von Angehörigen beachtet werden.
- Steuern: Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen wie z.B. Kirchengemeinden sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Durch die richtige Regelung Ihres Nachlasses können Sie Ihren Werten auch nach Ihrem Ableben eine sinnvolle Verwendung geben.
Sollten Sie sich mit Blick auf Ihren Nachlass Gedanken darüber machen, wie Sie der evangelischen Kirche vor Ort etwas vererben können, dann wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar, der Ihnen eine fachlich kompetente Beratung garantiert. Dort können Sie ein Testament oder Vermächtnis verfassen, einen Erbvertrag beurkunden oder eine Schenkung an uns übergeben, zum Beispiel Grundbesitz. Ganz bewusst möchten wir hier nicht in eigener Sache beraten.
Wenn Sie an eine Zustiftung denken, dann legen wir Ihnen unsere Stiftungen im Dekanatsbezirk Bayreuth (LINK einfügen) oder die Stiftung „https://www.bayern-evangelisch-stiftung.de/“ ans Herz. Sie bieten Ihnen beste Möglichkeiten, langfristig Gutes zu tun.
Für weitere Fragen steht Ihnen Patricia Goldbach-Keim in einem persönlichen Gespräch in Bayreuth gerne zur Verfügung.
E-Mail: patricia.goldbach-keim@elkb.de, Tel: 0951 596 840
Sie wollen Ihr Testament online erstellen? Der kostenlose Erblotse hilft Ihnen dabei: https://www.was-bleibt-bayern.de/erblotse
Weiterführende Informationen unter: https://www.was-bleibt-bayern.de/
Stand: 12.11.25